Aktuelle Zahlen zum TBL-Merkzeichen
Seit dem 1. Januar 2017 können taubblinde Menschen dieses Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eintragen lassen, wenn der Grad der Hörbehinderung mindestens 70 und der Grad der Sehbehinderung 100 betragen. In der Anfrage wollte die FDP-Fraktion unter anderem wissen, wie viele Menschen inzwischen das neue Merkmal haben sowie wie viele in Deutschland von Geburt an taubblind sind und wie viele das Usher-Syndrom haben.
Fragen zur Taubblindenassistenz wurden auch gestellt. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die Assistenz für taubblinde Menschen ein wesentlicher Schlüssel für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben sei. Die Bundesregierung antwortete am 20. Juli mit detaillierten Angaben: In den Jahren 2017 bis 2019 haben 1.185 Menschen das Merkmal TBl erhalten. Der Regierung liegen jedoch keine Zahlen von Geburt an taubblinder Menschen oder Usher-Betroffenen vor. Die komplette Antwort auf der Homepage des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
Hier geht es zu den Links:
www.bundestag.de/presse/hib/706128-706128
www.fdpbt.de/anfrage/kleine-anfrage-situation-taubblinden-und-hoersehbeh...