Stiftung Anerkennung und Hilfe für Gehörlose und Taubblinde
In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele gehörlose und hörsehbehinderte Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen. Sie haben damals Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen und Demütigungen erleben müssen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit Ländern und Kirchen einen Lösungsweg erarbeitet, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und das erlebte Unrecht aufzuarbeiten. Das errichtete Hilfesystem ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe.
Website der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
Website der Stiftung mit DGS-Videos
Website der Stiftung in Leichter Sprache
Betroffene können einen Antrag auf Entschädigung stellen. Die Frist für die Antragstellung läuft allerdings zum Ende 2020 aus. Es ist daher wichtig, dass alle Betroffenen ihren Antrag vor Ablauf der Frist stellen, um später ggf. die Entschädigungsleistung zu erhalten. EUTB-Berater/innen können den gehörlosen, schwerhörigen und taubblinden Betroffenen bei der Antragstellung helfen.
Nach Antragstellung erfolgt eine Terminvereinbarung zum persönlichen Gespräch in der jeweiligen Beratungsstelle. Auch Hausbesuche seitens der Beratungsstelle sind ggf. möglich. Für beides wird ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den/die Dolmetscher/in übernimmt die Stiftung.
Viele der Betroffenen sind unsicher bezüglich der Antragstellung, der Formulierungen und des Inhalts. Oftmals gehen Ängste und Traumatisierung mit den Erinnerungen an die Heimunterbringung einher.
EUTB-Berater*innen können hier bei der Antragstellung sensibel unterstützen.
Nehmen Sie dazu direkt mit uns Kontakt auf!