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Steuern sparen: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen verdoppeln sich

29.10.2020 | Ab 2021 werden sich die Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung verdoppeln. So sieht es der „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ vor. Dies folgt auf den Beschluss des Bundeskabinetts vom 29. Juli 2020.

Steuern sparen

Der Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderungen verdoppelt sich demnach von aktuell 3.700 Euro auf 7.400 Euro pro Jahr. Voraussetzung für den vollen Pauschbetrag ist aktuell ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 sowie das Merkzeichen „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Auch niedrigere Pauschbetrags-Stufen werden nach dem Entwurf verdoppelt. Gehörlose Menschen, die in der Regel einen GdB von 100 haben, hätten Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 2.840 Euro statt bisher 1.420 Euro.

Mehr dazu auf den Seiten der Deutschen Gehörlosenzeitung

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