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Das Merkzeichen ist da!

20.12.2016 | Das Merkzeichen Tbl ist nun durch das Bundesteilhabegesetz festgesetzt. Dieses neue Gesetz wurde am 16. Dezember vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmter Teilhabe taubblinder Menschen im Sinne der EU-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung ist getan.

Taubblind Logo

Durch das Merkzeichen Tbl ist Taubblindheit nun als Behinderung spezifischer Art anerkannt. Die Bezeichnung „Tbl“ erfolgte auf Wunsch der Betroffenenvereine und in Einklang mit der internationalen Bezeichnung „deafblind“. Von Tbl oder deafblind spricht man, wenn Hör- und Sehvermögen nicht mehr ausreichen, um Kommunikation und Mobilität sicherzustellen. Das Merkzeichen schafft eine Grundlage, um den besonderen Bedarfen taubblinder oder hörsehbehinderter Menschen nachzukommen. Leistungen und Nachteilsausgleiche müssen nun genau festgelegt werden. Gesetzliche Regelungen, die taubblinden und hörsehbehinderten Menschen Zugang zu Taubblindenassistenz, Dolmetschern, Rehabilitation und weiteren Hilfsmitteln verschaffen, müssen dem Merkzeichen noch folgen. Ein erstes wichtiges Ziel der Betroffenen, der Verbände und auch von uns, der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit, ist erreicht.

Wir freuen uns über diesen Schritt in Richtung Teilhabe und Selbstbestimmung und gehen motiviert daran, weitere Verbesserungen zu erzielen. Das Merkzeichen hilft taubblinden und hörsehbehinderten Menschen, ihre Teilhaberechte durchzusetzen, sie warten dringend auf Leistungen. Wir wünschen uns deshalb für das neue Jahr, dass diese schnell geschaffen werden.

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