Taubblindenassistenzausbildung in Niedersachsen
Bewerbungen werden noch bis zum 20. August angenommen.
Qualifizierte Taubblindenassistenz ist eine notwendige Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe taubblinder Menschen an der Gesellschaft wie sie von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird.
Immer noch stehen schätzungsweise knapp 10.000 taubblinden Menschen lediglich ca. 150 Taubblindenassistenten/innen gegenüber. Wir begrüßen die Einrichtung dieser zusätzlichen Ausbildungsstätte sehr, um auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe und selbsbestimmten Leben für taubblinde Menschen weiterzukommen.
Link zur Pressemeldung des Deutschen Taubblindenwerkes
Link zu einer Linksammlung mit allen Ausbildungsstätten
Bilder: Das Bild stammt aus der Assistenzausbildung in Recklinghausen